FSJ/BFD

Du hast die Schule beendet und suchst nach dem richtigen Beruf? Oder bist Du schon älter und willst neue Wege gehen? Im Freiwilligendienst findest Du alle Antworten!

Was Du lernst

Fachkräftemangel in der Pflege, das hast Du in den letzten Jahren mindestens aufgrund der Corona-Pandemie andauernd gehört. Vielleicht fragst Du Dich ja gerade deshalb, ob Dir die Arbeit im Gesundheitswesen Spaß machen könnte. Schließlich magst Du praktische Aufgaben und den Umgang mit Menschen. Beides kannst Du im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder im Bundesfreiwilligendienst (BFD) bei uns erleben. Dein Einsatz dient aber nicht nur Deiner beruflichen Orientierung, sondern auch Deiner persönlichen Entwicklung. Du stärkst Dein Selbstvertrauen, lernst Deine Fähigkeiten und Grenzen kennen.

Los geht's!

FSJ

zwei freie Plätze ab ca. 08/2024

Wenn Du ein FSJ absolvieren willst, musst Du Deine Schulpflicht erfüllt und zwischen 16 und 26 Jahren alt sein. Wenn Du älter bist, kommt ein FSJ leider nicht mehr in Frage – Du kannst aber immer auf den BFD ausweichen. In der Regel arbeitest Du im FSJ Vollzeit, in Ausnahmefällen (z. B. Erkrankung, Behinderung oder Kindererziehung) ist auch eine Beschäftigung in Teilzeit möglich.

Los geht's!

BFD

ein freier Platz ab 2024

Der BFD steht allen Menschen ab 16 Jahren offen, nach oben gibt es keine Altersgrenze. Auch der BFD ist ein Vollzeitdienst, kann in begründeten Fällen jedoch in Teilzeit absolviert werden. Du kannst den BFD im Laufe Deines Lebens außerdem beliebig oft leisten. Wenn Du also auf diesem Wege schon eine kulturelle Einrichtung kennengelernt hast, kannst Du Dir jetzt auch noch die Pflege ansehen.

So läuft ein FSJ/BFD ab

Über einem Zeitraum von 12 Monaten arbeitest Du als fester Bestandteil unseres Teams mit und kannst ganz in Ruhe herausfinden, ob ein Pflegeberuf etwas für Dich ist. Ein FSJ ist in all unseren Arbeitsbereichen möglich, den BFD bieten wir in der Tagespflege an. Wir arbeiten Dich fachlich ein, integrieren Dich in unsere Betriebsabläufe und geben Dir die Möglichkeit, durch eigene Projekte unsere Arbeit mitzugestalten.


Neben dem praktischen Teil bei uns nimmst Du an Bildungsseminaren teil. Je nachdem, ob Du ein FSJ oder den BFD machst, sind die Seminarangebote unterschiedlich gestaltet. Die Seminare sind für Dich kostenlos und geben Dir Gelegenheit, Deinen Freiwilligendienst zu reflektieren, Dich und Deine Ressourcen neu zu entdecken oder auch etwas über die Gleichheit der Menschen zu erfahren. 


Neben jeder Menge positiver Erfahrungen wartet ein monatliches Taschengeld sowie ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen auf Dich. Am Ende Deines Dienstes bekommst Du natürlich auch ein qualifizierendes Arbeitszeugnis.

Was Du mitbringst

Der Freiwilligendienst steht grundsätzlich allen Interessierten offen, Dein Schulabschluss spielt keine Rolle. Wichtiger sind dafür Deine Motivation und Dein Engagement, mit dem Du Dich bei uns einbringen möchtest. Was Dich sonst noch auszeichnen sollte? Kurz gesagt: In der Pflege brauchen wir echte Teamplayer mit ganz viel Herz. Wir freuen uns sehr über empathische sowie aufgeschlossene Persönlichkeiten, auf die Verlass ist.

Meine Arbeit ist sehr spannend und abwechslungsreich. Ich kann so viele tolle neue Eindrücke sammeln.

Amy Fiebig

FSJ

FAQ

  • Zählt das FSJ bzw. der BFD als Vorpraktikum?

    Ja, das ist in der Tat so. Als i-Tüpfelchen besteht nämlich die Möglichkeit, Dir den Freiwilligendienst als Vorpraktikum für ein mögliches Studium (z.B. für Soziale Arbeit) anerkennen zu lassen. Aber auch so wirkt sich ein FSJ oder BFD immer positiv auf spätere Bewerbungen aus.

  • Wie wird ein FSJ bzw. BFD bezahlt?

    Du bekommst während Deines Freiwilligendienstes ein monatliches Taschengeld. Die bundesweit einheitliche Obergrenze liegt aktuell bei 604 Euro.

  • Ist ein Freiwilligendienst sozialversicherungspflichtig?

    Ja, sowohl FSJ als auch BFD sind sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge in die Kranken,- Renten,- Unfall,- Pflege- und Arbeitslosenversicherung während Deines Freiwilligendienstes übernehmen wir. Übrigens: Auch der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen.